Facebook like Button ist illegal!

Nach Urteil –
Mit FACEBOOK “Like Button” droht Abmahnung

Nach Grichtsurteil: Facebook button ist illegal
Am 09.03.2016 feierten Datenschützer in Deutschland ein wegweisendes Gerichtsurteil gegen Facebook! Der Facebook Button auf Webseiten ist ILLEGAL und Webseitenbetreibern welche die beliebten „Facebook like Buttons“ in ihre Webseite einbinden droht jetzt eine Abmahnung. 
Genau gesagt bedeutet es, dass ALLE Datensammel Plugins von Sozialen Netzwerken, welche Daten über Besucher einer Webseite Sammeln, obwohl sie keine Interaktion mit demselben auslösen, nicht mehr erlaubt sind.
Daher, nicht nur das Facebook Social Plugin, sondern auch die Buttons von Twitter und G+ sind nicht mehr erlaubt auf deutschen Webseiten.

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So lautet das Urteil des Landgerichts Düsseldorf:
“In seiner jüngsten Urteilsfindung vom 9.3.2016, Aktenzeichen.: 12 O 151/15 ist das Landgericht Düsseldorf zu der Feststellung gekommen, dass kommerzielle Webseitenbetreiber die Social-Plugins von Facebook, wie z.B. den “Gefällt-mir”- bzw. “Like”-Button, nicht ohne Angaben über Funktion und Zweck und ohne Einwilligung der Seitenbesucher auf ihren Internetseiten integrieren dürfen. Die Richter bewerteten die Verwendung des “Like”-Buttons des sozialen Netzwerks Facebook als Datenschutz widrig. Dies gilt analog zu den Social-Plugins von Google+ und Twitter.”

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Was sind die Konsequenzen für den einzelnen Webseiten Betreiber?

Jeglicher Einsatz von Social Plugins ist Datenschutz rechtswidrig und kann zu Abmahnungen führen. Unsere bekannten Abmahnanwälte in Deutschland werden sich dieses Geschäft sicher nicht entgehen lassen und schon die ersten recherche Robots ins Web entlassen um geeignete Opfer zu finden.

Geld sparen mit der Werbeagentur Ingolstadt brand-kommunikation
Lösungsvorschläge der
Werbeagentur brand- kommunikation die Geld sparen:

  1. Entfernen sämtlicher Social-Plugins
    Stattdessen einfache Linksetzung auf die entsprechenden sozialen Profile.
    Die einfachste Lösung ist hierbei auch die Sicherste. Auch wir, als Internetagentur aus Ingolstadt, haben uns für eine einfache Linksetzung zu unseren verschiedenen Social Media Profilen entschlossen und sämtliche Plugins von Facebook und Co. von unseren Webseiten verbannt.
  2. Die zwei Klick-Lösung:
    C ́t und Heise entwickelten schon vor geraumer Zeit ein Social Plugin, welches optisch den originalen Plugins ähnlich sieht, jedoch keine Informationen über die Nutzer an die Netzwerke übermittelt. Erst wenn der User den “Gefällt mir” oder “Teilen” Button aktiv drückt, werden nach Bestätigung, das jetzt mit seinem Wissen und Erlaubnis Daten an das Netzwerk übermittelt werden.
    Zu beachten ist bei dieser Lösung, dass diese nach Auffassung von verschiedenen IT-Rechtsexperten nicht zu 100 % Rechtskonform ist. Daher verbleibt ein Restrisiko welchen beim Webseitenbetreiber verbleibt, wenn er diese Lösung nutzen möchte.
  3. Die Shariff Lösung
    Diese ist eine Weiterentwicklung der 2-Klick Lösung, mit dem Unterschied, dass der Link mittels css auffälliger und interaktiver gestaltet werden kann. Das restliche Rechtssrisiko verbleibt ebenfalls hier beim Webseiten Betreiber.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Webseite von diesem Gerichtsurteil betroffen ist, oder benötigen Unterstützung bei der Einrichtung einer rechtskonformen Verlinkung zu Ihren Netzwerken?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Brand